{"id":3818,"date":"2022-03-15T09:02:22","date_gmt":"2022-03-15T09:02:22","guid":{"rendered":"https:\/\/trapp.webartists.at\/agb-auftraggeber\/"},"modified":"2022-09-24T14:22:58","modified_gmt":"2022-09-24T14:22:58","slug":"agb-auftraggeber","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trappsped.at\/es\/agb-auftraggeber\/","title":{"rendered":"AGB-Auftraggeber"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column]<div id=\"\" class=\"trapp-space trapp-space-192101433469ff5a44e1a2f \"><\/div><style>.trapp-space-192101433469ff5a44e1a2f{height:80px;}@media (max-width: 767px){.trapp-space-192101433469ff5a44e1a2f{height:30px;}}<\/style>\n    <div id=\"\" class=\"\">\n        <div class=\"content-title wow fadeInUp\" data-wow-delay=\"0.3s\" data-wow-duration=\"0.5s\">\n            <div class=\"maxwidth-50\"><h1><strong>AGB<\/strong> der Spedition TRAPP<br \/>\nzum <strong>Transportauftrag<\/strong><\/h1>\n<\/div>\n        <\/div>\n    <\/div><div id=\"\" class=\"trapp-space trapp-space-129624866169ff5a44e2252 \"><\/div><style>.trapp-space-129624866169ff5a44e2252{height:80px;}@media (max-width: 767px){.trapp-space-129624866169ff5a44e2252{height:30px;}}<\/style>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p class=\"h3\"><strong>1. G\u00fcltigkeit<\/strong><\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Diese Bedingungen, in welche unter <a href=\"https:\/\/trappsped.at\/es\/agb-auftraggeber\/\">www.trappsped.at\/agb-auftraggeber<\/a> jederzeit eingesehen werden kann gelten ausschlie\u00dflich dann, wenn die TRAPP Spedition GmbH, im Folgenden \u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eAG\u201c genannt, Speditions- und Frachtauftr\u00e4ge an den Auftragnehmer \u201eAN\u201c erteilt.<\/p>\n<p>Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbest\u00e4tigung bindend. Eine schriftliche Gegenbest\u00e4tigung mit durch den AN abge\u00e4nderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. M\u00fcndliche Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Unabh\u00e4ngig von telefonischen Kapazit\u00e4tsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des \u00fcbermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des AG zustande. Es kommen keine diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechende Bedingungen zur Anwendung. Der AN kann sich keinesfalls auf eigene AGBs st\u00fctzen, selbst wenn diese in Auftragsbest\u00e4tigungen enthalten w\u00e4ren. Insbesondere kann sich der AN nicht auf die Geltung der A\u00d6Sp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbest\u00e4tigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende Gegenbest\u00e4tigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstandslos. Sp\u00e4testens mit der \u00dcbernahme der bef\u00f6rderten G\u00fcter zur Bef\u00f6rderung an der Beladestelle best\u00e4tigt der AN nochmals die Akzeptanz dieser AGB.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>2. Ma\u00dfgebliche Bestimmungen<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]F\u00fcr s\u00e4mtliche Transporte wird die Geltung der CMR ausdr\u00fccklich vereinbart, selbst dann, wenn der Anwendungsbereich des Art. 1 CMR oder des \u00a7 439a UGB nicht erf\u00fcllt w\u00e4re. Der AN haftet dem AG gegen\u00fcber immer wie bei Selbsteintritt. Die Bestimmungen des Artikels 34 CMR gelten nicht. F\u00fcr innerdeutsche Transporte gelten die Bestimmungen des deutschen HGB \u00fcber das Frachtgesch\u00e4ft.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei innerdeutschen Transporten gilt die erh\u00f6hte Haftung von 40 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm des besch\u00e4digten oder in Verlust geratenen Gutes als vereinbart. Die Anwendung der A\u00d6Sp ist bei Transportauftr\u00e4gen des AG an den AN ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>3. Verzicht auf Lohnfuhreinwand<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Auftragnehmer verzichtet ausdr\u00fccklich auf den Einwand des \u201eLohnfuhrvertrages\u201c; sollte das gegenst\u00e4ndliche Vertragsverh\u00e4ltnis tats\u00e4chlich als Lohnfuhrvertrag eingestuft werden, erkl\u00e4rt sich der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dieses Vertragsverh\u00e4ltnis den haftungsrechtlichen Bestimmungen des Frachtrechts (CMR) zu unterstellen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>4. Stornierung, Nicht\u00fcbernahme des Frachtgutes<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der gegenst\u00e4ndliche Transportauftrag ist bindend, wenn nicht innerhalb einer Stunde ab Eingang beim Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgt.<\/p>\n<p>Sollte der Auftragnehmer diese Auftragsbedingungen nicht akzeptieren, ist dieser Auftrag mit einem Vermerk \u201eSTORNO\u201c, quer \u00fcber alle Seiten des Ladeauftrags, innerhalb von 1 Stunde kostenfrei abzulehnen. Dieses Storno ist an die im Auftrag angef\u00fchrte E-Mail-Adresse\/Faxnummer zur\u00fcck zur zust\u00e4ndigen Kontaktperson beim AG zu \u00fcbermitteln.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Im Falle einer Stornierung nach Ablauf 1 Stunde, Nicht\u00fcbernahme des Transportgutes bzw. des Transportauftrages durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber berechtigt, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in H\u00f6he der, f\u00fcr das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Fracht in Rechnung zu stellen. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>In jedem Fall werden bei der Stornierung des Auftrages 25 % des Frachtpreises verrechnet.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>5. Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzul\u00e4ssig. Es gilt weiters ein ausnahmsloses Beiladeverbot, au\u00dfer der Auftraggeber ordnet dies schriftlich an. Die Beauftragung eines Subfrachtf\u00fchrers ist nur unter ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des zust\u00e4ndigen Disponenten des Auftraggebers zul\u00e4ssig. Sollte der Einsatz von Subfrachtf\u00fchrern vom Auftraggeber ausnahmsweise gestattet werden, m\u00fcssen diese vom Auftragnehmer vorher streng gepr\u00fcft werden und bereits mehrere Auftr\u00e4ge (mindestens 5) nachweislich ordnungsgem\u00e4\u00df f\u00fcr diesen durchgef\u00fchrt haben.Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit dem Auftragnehmer bereits vorher in Gesch\u00e4ftsbeziehung standen, insbesondere \u00fcber Frachtenb\u00f6rsen, ist ausnahmslos untersagt.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Ein Stapeln der Ware (zB um zus\u00e4tzlichen Laderaum etc. zu schaffen) ist ebenso ausdr\u00fccklich verboten! F\u00fcr die Verletzung einer dieser Bestimmungen wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene Konventionalstrafe in H\u00f6he von \u20ac 5.000,-, unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Schadensh\u00f6he, vereinbart. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ladungen d\u00fcrfen auf keinen Fall ohne die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis des Auftraggebers in ein Lager\/Zwischenlager\/Warenhaus umgeladen werden. Bei einem Zuwiderhandeln wird eine P\u00f6nale in H\u00f6he von 95 % der Fracht verrechnet.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>6. Kennzeichen<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Wenn der Ladeauftrag keine Kennzeichen enth\u00e4lt, diese nicht korrekt sind, oder sich \u00e4ndern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die richtigen Kennzeichen unverz\u00fcglich bekannt zu geben.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer vermeidet dadurch Verz\u00f6gerungen bei der Beladung und der Bearbeitung der Frachtabrechnung.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>7. Aufrechnung, Ausschluss von Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechten<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftraggeber ist berechtigt, Aufrechnungen mit Gegenforderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) sowie Frachtk\u00fcrzungen bei Schlechterf\u00fcllungen vorzunehmen. Es wird daher jedem Aufrechnungs- bzw. Zur\u00fcckbehaltungsverbot (insbesondere \u00a7 32 A\u00d6Sp) ausdr\u00fccklich widersprochen. Dem Auftragnehmer kommt an keinem der ihm im Zuge dieser Vertragserf\u00fcllung \u00fcbergebenen Waren ein Pfand- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Allf\u00e4llige Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte werden daher ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechende Bestimmungen auch in die mit den allenfalls von ihm eingeschalteten Subunternehmern (wenn vom Auftraggeber schriftlich der Einsatz von Subunternehmern schriftlich gestattet wurde) abschlie\u00dfende Vertr\u00e4ge aufzunehmen. Der Auftragnehmer kann mit keiner Forderung gegen\u00fcber Forderungen bzw. Anspr\u00fcchen des Auftraggebers aufrechnen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>8. Frachtrechnungen, Zahlungsziel, Abliefernachweise<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Frachtrechnungen des Auftragnehmers sind erst dann f\u00e4llig, wenn die Rechnung zusammen mit den Original-Transportdokumenten (CMR-Frachtbrief, Lieferscheine, Palettenscheine etc.) an den Auftraggeber nachweislich \u00fcbermittelt wurden. Das Risiko f\u00fcr die \u00dcbermittlung dieser Dokumente tr\u00e4gt der Auftragnehmer.<\/p>\n<p>Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass eine Abrechnung bei Kunden des Auftraggebers nur dann erfolgen kann, wenn Abliefernachweise rechtzeitig und vollst\u00e4ndig \u00fcbersandt werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher, s\u00e4mtliche Unterlagen des Transportes, wie Lieferscheine, Frachtbriefe, Palettenscheine etc., l\u00e4ngstens innerhalb von 7 Tagen per fax, per e-mail oder im Original an den Auftraggeber zu senden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 30,- f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Das Zahlungsziel betr\u00e4gt 60 Tage, wobei der Lauf dieser 60-Tages-Frist erst mit vollst\u00e4ndigem Einlangen der Rechnung samt den oben erw\u00e4hnten Transportdokumenten beim Auftraggeber beginnt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>9. Standgeld<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit beim Absender bzw. Empf\u00e4nger etc. jeweils bis zu 24 Stunden ausgeschlossen. Unber\u00fccksichtigt bleiben Samstage, Sonn &#8211; und Feiertage, d.h. diese sind immer standgeldfrei. Weiters ist die Geltendmachung eines Aufwandersatzes bzw. eines Schadenersatzanspruches oder sonstiger Kosten bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 Stunden ab Auftragserteilung ausgeschlossen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Nach der vereinbarten 24-Stunden-Standgeldfreiheit d\u00fcrfen maximal \u20ac 150,- pro Tag\/pro LKW an Standgeld verrechnet werden, sofern den Auftraggeber tats\u00e4chlich ein Verschulden trifft, wobei die Beweislast den Auftragnehmer trifft. Das Standgeld ist allerdings hinsichtlich der L\u00e4nge mit 3 Tagen maximal begrenzt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>10. Berechtigungen und Transporthindernisse<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer hat bei jedem Transport von sich aus sicherzustellen, dass der Transport ohne Hindernisse durchgef\u00fchrt werden kann und muss vorher \u00fcberpr\u00fcfen, ob Genehmigungen einzuholen oder zolltechnische Ma\u00dfnahmen (welcher Art auch immer) etc. zu ergreifen sind (Erledigung von Versandverfahren etc.). Der Auftragnehmer hat beim Auftraggeber alle relevanten Zoll-informationen einzuholen und haftet f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verzollung und alle damit verbundenen Pflichten. Die Kosten die dem Auftragnehmer durch die Verzollung entstehen, sind bereits im Frachtpreis enthalten. Er hat daher keinen Anspruch auf den Ersatz von Kosten die bei der Verzollung entstehen (Tarife, Geb\u00fchren, etc.). Weiters haftet der Auftraggeber nicht f\u00fcr Sch\u00e4den die durch falsche Angaben in den Zollpapieren entstehen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer \u00fcber die f\u00fcr den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen verf\u00fcgt. Dies gilt auch f\u00fcr alle L\u00e4nder und deren Bestimmungen, die im Rahmen dieses Auftrages befahren werden. Bei unvorhergesehenen Transportverz\u00f6gerungen bzw. Transportsch\u00e4den oder Transportwarenverlusten ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich telefonisch und schriftlich zu verst\u00e4ndigen. Der Auftragnehmer h\u00e4lt den Auftraggeber f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den schad- und klaglos. Bei Hindernissen an der Be- oder Entladestelle oder bei Annahme- oder Beladeverzug, hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich Weisungen des Auftraggebers einzuholen. Bei Verz\u00f6gerungen und\/oder Hindernissen, gleich welcher Art, ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>11. Ladungssicherungsmittel<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Anzahl von Ladungshilfsmitteln (Unterlegh\u00f6lzer etc.) und Sicherungsmitteln (Zurrketten und Zurrgurte, Klemmbalken etc.) mitzuf\u00fchren, andernfalls ein Fahrzeugmangel vorliegt.<br \/>\nF\u00fcr die Anforderung der Ladungssicherung ist es unumg\u00e4nglich, dass das Fahrzeug vollst\u00e4ndig mit Spriegel- und Bordwandbrettern bei Planenaufbauten und Sperr- und Klemmstangen bei Kofferaufbauten nach DIN ausger\u00fcstet ist. Des Weiteren sind f\u00fcr eine bef\u00f6rderungssichere Verladung mindestens Unterlegh\u00f6lzer, alle Seitenbretter, zwei Spannbretter, 2 Sperrbalken, 20 Gurte mit Langhebelratschen, 12 Zurr\u00f6sen im Boden, 24 Kantenschoner und ausreichend Antirutschmatten erforderlich.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt der Auftraggeber sich vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftragsnehmers mit entsprechenden Ladungshilfsmitteln ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen und dem Auftragnehmer eine verschuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe in H\u00f6he der f\u00fcr das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Fracht zu verrechnen. Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unber\u00fchrt. F\u00fcr alle dadurch entstehenden Folgekosten h\u00e4lt der Auftragnehmer den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird f\u00fcr diese administrativen Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.<br \/>\nDie Sicherstellung der ordentlichen Verstauung des Frachtgutes sowie die Ladungssicherung ist ausnahmslos Aufgabe des Auftragnehmers; dies auch dann, wenn der Absender die Beladung tats\u00e4chlich selbst vorgenommen hat.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>12. Gefahrgut<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine g\u00fcltige ADR-Bescheinigung mit sich f\u00fchren. Die Fahrzeuge m\u00fcssen f\u00fcr den Transport von Gefahrg\u00fctern ausger\u00fcstet sein. Insbesondere m\u00fcssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde erf\u00fcllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerl\u00f6scher, Bindemittel, Auffangbeh\u00e4lter, Atemschutz, etc\u2026). Bei Transport von Gefahrg\u00fctern (ADR) haftet der Auftragnehmer dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und f\u00fcr die Mitf\u00fchrung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kennzeichnung des Fahrzeuges.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch s\u00e4mtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen L\u00e4ndern befolgt werden. Der Auftragnehmer best\u00e4tigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>13. K\u00fchltransporte<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei temperaturgef\u00fchrten Transporten ist sicherzustellen, dass die vom Auftraggeber vorgegebenen Temperaturen eingehalten werden und permanent durch geeignete Mess- und \u00dcberwachungsger\u00e4te ermittelt und festgehalten werden. Das Fahrzeug muss mit einem funktionierenden Temperaturschreiber ausgestattet sein. Vor \u00dcbernahme der Ware hat der Auftragnehmer zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die zu \u00fcbernehmende Ware ausreichend vorgek\u00fchlt ist (die Beweislast trifft den Auftragnehmer). Hierf\u00fcr hat er entsprechende Messger\u00e4te mitzuf\u00fchren. K\u00fchltransporte d\u00fcrfen nur mit einem technisch einwandfreien und regelm\u00e4\u00dfig gewarteten K\u00fchlfahrzeug durchgef\u00fchrt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Temperaturprotokolle \u00fcber einen Zeitraum von 3 Jahren ab Ablieferung des Gutes aufzubewahren und auf Aufforderung an den Auftraggeber auszuh\u00e4ndigen. Dar\u00fcber hinaus sind Kopien entsprechender Aufzeichnungsprotokolle im Zuge der Rechnungsstellung, zus\u00e4tzlich zu den in diesen Bedingungen erw\u00e4hnten Dokumenten, an den Auftraggeber zu \u00fcbermitteln.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Alle Messmittel sind in festgelegten Intervallen und nach definierten anerkannten Standards\/Methoden zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls zu justieren oder kalibrieren. Die Ergebnisse der \u00dcberpr\u00fcfung, Justierung und Kalibrierung sind auf Verlangen an den Auftraggeber zu \u00fcbermitteln. K\u00fchl- und Kofferfahrzeuge m\u00fcssen mit ausreichend Befestigungsstangen und sonstigen Sicherungsmitteln ausgestattet sein. Bei K\u00fchltransporten muss die ausreichende Luftzirkulation gew\u00e4hrleistet sein. Bei fehlenden Temperaturaufzeichnungen verf\u00e4llt der Frachtanspruch zur G\u00e4nze. Ist die Transporttemperatur aus dem Ladeauftrag nicht zu entnehmen, hat der Auftragnehmer von sich aus Weisungen beim Auftraggeber hinsichtlich der Transporttemperatur sowie der richtigen Betriebseinstellung des K\u00fchlaggregates einzuholen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>14. Bewachungspflicht\/Sicherheitsma\u00dfnahmen<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Annahme des Auftrages und der \u00dcbernahme des Transportgutes, die beladenen Kraftfahrzeuge, Anh\u00e4nger und\/oder Sattelauflieger bei jeglichem Abstellen w\u00e4hrend der Zeit zwischen der \u00dcbernahme der Ladung zur Bef\u00f6rderung und deren Ablieferung ordnungsgem\u00e4\u00df und durchgehend zu bewachen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass beladene Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten bei jedem (auch kurzfristigem) Abstellen ordnungsgem\u00e4\u00df versperrt sind. Die zum Einsatz kommenden Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten m\u00fcssen weiters mit 2 voneinander unabh\u00e4ngigen &#8211; dem Stand der Technik entsprechenden und funktionierenden &#8211; Diebstahlssicherungen ausger\u00fcstet sein, die bei jedem, wenn auch nur kurzfristigem, Abstellen nachweislich aktiviert sein m\u00fcssen. Die Heckt\u00fcren der Anh\u00e4nger\/Container m\u00fcssen immer nachweislich versperrt sein (zumindest mit einem massiven B\u00fcgelschloss), sodass ein Zugriff von au\u00dfen durch Dritte jedenfalls verhindert wird. Nach jeder Pause ist die Unversehrtheit des Schlosses bzw. der Au\u00dfenw\u00e4nde des Laderaums zu kontrollieren. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass beladene Transportfahrzeuge (Anh\u00e4nger, Auflieger, Wechselaufbauten, Container etc.) w\u00e4hrend des Abstellens immer ordnungsgem\u00e4\u00df bewacht und zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen nur auf einem beleuchteten und gesicherten Parkplatz oder einem gesicherten (umz\u00e4unten und ausreichend bewachten) Betriebsgel\u00e4nde abgestellt werden. Es d\u00fcrfen generell nur bewachte Parkpl\u00e4tze verwendet werden. Eine Liste der bewachten Parkpl\u00e4tze ist beispielsweise unter <a href=\"https:\/\/www.iru.org\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.iru.org<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.ania.it\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.ania.it<\/a> abrufbar.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Die Routenplanung ist so vorzunehmen, dass \u2013 bei Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk-und Ruhezeiten \u2013 keine Pausen, \u00dcbernachtungen oder sonstige Abstellvorg\u00e4nge (au\u00dfer kurzfristige Tankvorg\u00e4nge) auf unbewachten Parkpl\u00e4tzen erforderlich sind. Erforderlichenfalls ist der Auftragnehmer verpflichtet, vorsorglich bewachte Parkpl\u00e4tze zu reservieren und den Fahrer entsprechend einzuteilen. Das isolierte Abstellen von beladenen Anh\u00e4ngern\/Aufliegern\/Wechselaufbauten (ohne Zugfahrzeug) sowie das Abstellen des Transportfahrzeuges in einem nicht gesicherten Gebiet ist ausnahmslos (auch auf einem bewachten Parkplatz) untersagt und besteht hier meist kein Versicherungsschutz bei herk\u00f6mmlichen Versicherungen (!!).<\/p>\n<p>Bei allen Transporten nach England, muss der Fahrer aufgrund der aktuellen Migrationsgefahr, die Ladung verplomben und den Lkw mit einem Schloss versperren, um das Eindringen von Personen zu vermeiden. Aufgrund der aktuellen Situation wird das Parken in einem Umkreis von 100 km von Calais ausdr\u00fccklich verboten. Die letzten 100 km bis zum Hafen m\u00fcssen ohne Zwischenstopp gefahren werden. Es ist weiters die Pflicht des Fahrers, sich zu vergewissern, dass keine Personen zugestiegen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an die Vorgaben des britischen Home office (Innenministeriums) zu halten und die notwendigen \u201eVehicle Security Checks\u201c durchzuf\u00fchren. Die Sicherheits-Checkliste f\u00fcr das Fahrzeug finden Sie unter <a href=\"https:\/\/www.gov.uk\/government\/publications\/vehicle-security-checklist\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.gov.uk\/government\/publications\/vehicle-security-checklist<\/a>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>15. Sorgfaltspflicht<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter und sonstige Erf\u00fcllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtf\u00fchrers auszuw\u00e4hlen und zu \u00fcberwachen. Bei der Durchf\u00fchrung des Auftrages ist der Konsum von Alkohol und\/oder Drogen strengstens verboten. Der Auftragnehmer hat f\u00fcr ein sauberes Auftreten und t\u00e4gliche K\u00f6rperpflege des Fahrpersonals zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten m\u00fcssen die H\u00e4nde gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden. Der Auftragnehmer hat weiters daf\u00fcr zu sorgen, dass das eingesetzte Fahrzeug sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und dem Stand der Technik entspricht, insbesondere muss das eingesetzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelm\u00e4\u00dfig inspiziert werden. Es d\u00fcrfen nur einwandfreie und f\u00fcr den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anh\u00e4nger, Auflieger, Tanks, Wechselbr\u00fccken\/Container, Kr\u00e4ne, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Das f\u00fcr den beauftragten Transport zustellende Fahrzeug muss, sofern im Transportauftrag nicht gegenteiliges vereinbart wird, den Anforderungen eines gedeckten Fahrzeuges laut CMR entsprechen. Besch\u00e4digungen an Planen und Aufbauten, Kondenswasser im Laderaum, nicht besenreine Ladefl\u00e4chen und wenn der Laderaum nicht geruchsneutral ist, kann dies zu Fahrzeugablehnungen an den Ladestellen und zur Verrechnung von Kosten und Schadenersatz f\u00fchren. Der Laderaum muss gereinigt sein, sodass gew\u00e4hrleistet ist, dass es zu keiner Beeintr\u00e4chtigung des Frachtgutes kommt. Bei Tankfahrzeugen muss ein Reinigungszertifikat von einem zertifizierten Reinigungsunternehmen vor der Beladung eingeholt werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Den Bestimmungen des ADR, der StVO sowie des KFG ist in vollem Umfang zu entsprechen. Das Fahrzeug muss besenrein, sauber und geruchsfrei, sowie die Plane absolut dicht sein. Die Mindesth\u00f6he des Aufliegers muss innen 2,70 betragen.<\/p>\n<p>Das gesetzlich h\u00f6chst zugelassene Gesamtgewicht des LKW darf nicht \u00fcberschritten werden. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Achslasten nicht \u00fcberschritten werden und die Ladung ordnungsgem\u00e4\u00df auf der Ladefl\u00e4che verteilt ist.<\/p>\n<p>Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in H\u00f6he der Fracht des Ersatzfahrzeuges zu verrechnen! Diese Konventionalstrafe ist vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossen und verschuldensunabh\u00e4ngig. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unber\u00fchrt. In jedem Fall wird f\u00fcr diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>16. Verkehrshaftungsversicherung<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer verpflichtet sich \u2013 vor \u00dcbernahme eines Transportes \u2013 die Versicherungspolizze als Best\u00e4tigung \u00fcber eine ausreichende (Mindestversicherungssumme \u20ac 600.000,- pro Schadensfall) und in \u00d6sterreich branchen\u00fcbliche Versicherung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Diese Versicherung muss auch eine Haftung gem. Art. 29 CMR und Sch\u00e4den bei Be- und Entladevorg\u00e4ngen decken.Sollte dem Auftraggeber vor Durchf\u00fchrung des Transportes die Versicherungspolizze \u00fcber die Eindeckung der Verkehrshaftungsversicherung nicht vorliegen, ist dieser berechtigt, eine Versicherungsdeckung f\u00fcr diesen Transport zu Gunsten des Auftragnehmers einzuholen;[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]in diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, 4 % (mindestens jedoch \u20ac 40) vom vereinbarten Frachtpreis in Abzug zu bringen. Die Pr\u00e4mienr\u00fcckerstattung ist im Nachhinein nicht mehr m\u00f6glich. Der Auftragnehmer hat selbst von sich aus daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die obige Versicherungspolizze dem Auftraggeber vorliegt. F\u00fcr Kabotage Transporte muss die Mindestversicherungssumme den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. \u00dcber allf\u00e4llige \u00c4nderungen ist der Auftraggeber sofort zu informieren.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>17. Lenkzeiten, Entlohnung<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist f\u00fcr die Einhaltung s\u00e4mtlicher gesetzlicher Vorschriften \u00fcber die Lenk- und Ruhezeiten sowie gesetzeskonformer Entlohnung des Fahrpersonals allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere f\u00fcr s\u00e4mtliche Vorschriften des Lohn- und Sozialdumping-Bek\u00e4mpfungsgesetzes (LSD-BG), Bestimmungen des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLog), welches f\u00fcr Transporte von, nach und durch Deutschland eine Mindestentlohnung von derzeit \u20ac 8,50 brutto je Stunde vorsieht, sowie allenfalls anderer infrage kommender Vorschriften zur Einhaltung von Mindestentlohnungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verpflichtung zur Einhaltung der MiLoG-Bestimmungen zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers davon zu \u00fcberzeugen, dass diese auch tats\u00e4chlich befolgt werden.Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber entsprechende Nachweise zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen unverz\u00fcglich vorzulegen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber hinsichtlich aller Aufwendungen\/Kosten\/Anspr\u00fcche\/Forderungen (unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund), die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Vereinbarung oder der Nichteinhaltung der MiLoG-Bestimmungen (inklusive den dazu vom deutschen Finanzministerium erlassenen Verordnungen) entstehen, voll umf\u00e4nglich, d.h. auch der H\u00f6he nach unbeschr\u00e4nkt, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr das Entstehen von Verwaltungskosten, Vertretungs- und auch Beratungskosten.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verpflichtung zur Einhaltung s\u00e4mtlicher Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung der illegalen Besch\u00e4ftigung im G\u00fcterkraftverkehr.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>18. Erf\u00fcllungsgehilfen<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtf\u00fchrers davon zu \u00fcberzeugen, dass diese Sicherheitsma\u00dfnahmen auch tats\u00e4chlich befolgt werden. Der Auftragnehmer hat weiters daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die eingesetzten LKW-Fahrer \u00fcber s\u00e4mtliche ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungs- bzw. entsendungsrechtlichen Bewilligungen verf\u00fcgen und entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, besch\u00e4ftigt sind. Die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nachweise und Dokumente (insbesondere Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen) sind vom Fahrer mitzuf\u00fchren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beistellung ausschlie\u00dflich solcher Fahrer, die zumindest solche Kenntnisse der Sprache am Abgangs- und \u00dcbernahmeort haben, um sich mit dem Absender und Empf\u00e4nger sowie den Beh\u00f6rden ausreichend verst\u00e4ndigen zu k\u00f6nnen. Der Auftragnehmer best\u00e4tigt, dass das Fahrpersonal \u00fcber eine g\u00fcltige international geltende Fahrerlaubnis und eine Bescheinigung gem. Richtlinie 2003\/59\/EG (EU-Berufskraftfahrerausbildung) verf\u00fcgt.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Fahrer muss f\u00fcr alle Voraussetzungen des Transportes besonders geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich f\u00fchren. Insbesondere m\u00fcssen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften\/Sicherheitsbekleidung besonders erf\u00fcllt sein. Aus Sicherheitsgr\u00fcnden hat der Fahrer bei allen Be- und Entladet\u00e4tigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht h\u00f6here Anspr\u00fcche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die daf\u00fcr notwendige Sicherheitsausr\u00fcstung mitzuf\u00fchren\/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug\/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller H\u00f6he in Rechnung zu stellen. F\u00fcr alle dadurch entstehenden Folgekosten h\u00e4lt der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird f\u00fcr diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>19. Pflicht zur Schadensmeldung<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverz\u00fcglich dem Auftraggeber und der Verkehrshaftungsversicherung des Auftragnehmers zu melden. Bei Sch\u00e4den, die den Betrag von \u20ac 2.000,- \u00fcberschreiten, muss der Auftragnehmer unverz\u00fcglich einen Sachverst\u00e4ndigen bzw. Havariekommissar mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer hat \u2013 bei sonstigen Schadenersatzanspr\u00fcchen \u2013 Weisungen vom Auftraggeber einzuholen. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, s\u00e4mtliche Informationen, die zur weiteren Schadensbearbeitung durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherer ben\u00f6tigt werden k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>20. Lademitteltausch<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Frachtf\u00fchrer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empf\u00e4nger ausnahmslos verpflichtet; er tr\u00e4gt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtf\u00fchrer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgem\u00e4\u00dfen und tauschf\u00e4higen Lademittel mitzuf\u00fchren. Das Entgelt f\u00fcr dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. F\u00fcr jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. F\u00fcr den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zur\u00fcckerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verst\u00e4ndigen, damit dieser noch w\u00e4hrend das Fahrzeug an der Entladestelle ist, f\u00fcr eine Kl\u00e4rung sorgen kann. Sollte diese Verst\u00e4ndigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst f\u00fcr die Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich. F\u00fcr den Fall einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Lademitteltausches hat der Frachtf\u00fchrer als Auftragnehmer f\u00fcr jede nicht getauschte bzw. r\u00fcckgef\u00fchrte Palette \u20ac 18,-, pro Gitterbox \u20ac 100,-, und bei anderen Lademitteln den orts\u00fcblichen Handelspreis zu bezahlen. Zus\u00e4tzlich sind eine Bearbeitungspauschale von \u20ac 30,- pro Transport und R\u00fcckf\u00fchrungskosten f\u00fcr die nicht getauschten Lademittel von \u20ac 1,- per KM bis zur R\u00fcckf\u00fchrungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die R\u00fcckf\u00fchrung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Diese Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtf\u00fchrers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, f\u00fcr jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen \u00fcber den Palettentausch von sich aus zu f\u00fchren. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen\/Nachweise sind unverz\u00fcglich nach dem Transport, sp\u00e4testens zusammen mit der Frachtrechnung, zu \u00fcbermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor \u00dcbermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht f\u00e4llig. Bei K\u00fchltransporten ist f\u00fcr die F\u00e4lligkeit der Frachtrechnung zus\u00e4tzlich die \u00dcbermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in H\u00f6he der Fracht pro Transportauftrag f\u00e4llig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verf\u00e4llt. Dar\u00fcberhinausgehende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben davon in allen F\u00e4llen unber\u00fchrt.<br \/>\nD\u00fcsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers D\u00fcsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zur\u00fcckbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. F\u00fcr nicht zeitgerecht retournierte D\u00fcsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 8,- pro St\u00fcck an den Auftragnehmer.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>21. Be- und Entladung, Ladungssicherung<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Be- und Entladung durchzuf\u00fchren. Sch\u00e4den, die auf Umst\u00e4nde w\u00e4hrend der Be- oder Entladung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, fallen in die Haftungssph\u00e4re des Aufragnehmers. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Ladung ordnungsgem\u00e4\u00df gesichert ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Insbesondere trifft den Auftragnehmer die Pflicht f\u00fcr die Verkehrssicherheit als auch Betriebssicherheit des Transports und der Ladungssicherung zu sorgen. Die Ladungssicherungspflicht obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftragnehmer, auch dann, wenn der Absender die Ware verladen hat. Der Auftragnehmer hat alle Schadensquellen vor der Durchf\u00fchrung des Transportes zu eruieren und insbesondere die Transporttauglichkeit der Verladung\/Stauung sowie der Verpackung zu kontrollieren. Erforderlichenfalls sind Schadensquellen zu beseitigen bzw. Weisungen beim Auftraggeber einzuholen. Der Auftragnehmer hat bei \u00dcbernahme der Ware die St\u00fcckzahl, die Beschaffenheit und das Gewicht der Transportg\u00fcter zu \u00fcberpr\u00fcfen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei Abweichungen von Menge, Qualit\u00e4t und \u00dcbernahmetemperatur zu denen vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben sowie bei mangelhafter Verpackung, Stauung, als auch bei Unm\u00f6glichkeit der Pr\u00fcfung, ist die Beladung sofort zu stoppen, und erst nach R\u00fccksprache und ausdr\u00fccklicher Anweisung des Auftraggebers weiter auszuf\u00fchren. Bei allen Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren und entsprechende Vorbehalte auf den Frachtbrief einzutragen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Beweis der vom Fahrer bei der jeweiligen Ladestelle \u00fcbernommenen Packst\u00fccke ist die zu unterschreibende \u00dcbernahmebest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Bei Verladung unterschiedlicher Produkte in einer Ladeeinheit sind diese klar zu trennen und es ist besonders darauf zu achten, dass es zu keiner Kreuzkontamination, verursacht durch unvertr\u00e4gliche Produkte, kommt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>22. Kundenschutz<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Kundenschutz gilt als vereinbart; bei Entgegennahme oder Vermittlung von Auftr\u00e4gen oder sonstiger Kontaktaufnahme mit Kunden des Auftraggebers und s\u00e4mtlichen Unternehmen, die in irgendeiner Weise am Transportauftrag beteiligt sind, verfallen s\u00e4mtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Dar\u00fcber hinaus wird f\u00fcr die Verletzung dieser Wettbewerbs- bzw. Kundenschutzklausel eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgenommene, Konventionalstrafe in H\u00f6he von \u20ac 35.000,-, unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Schadensh\u00f6he, vereinbart. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht ber\u00fchrt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>23. Geheimhaltungspflicht<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, s\u00e4mtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchf\u00fchrung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier f\u00fcr s\u00e4mtliche Gehilfen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der H\u00f6he von \u20ac 10.000,- f\u00e4llig. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens beh\u00e4lt sich Auftraggeber ausdr\u00fccklich vor.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>24. Fixpreise<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die im Anbot bzw. Auftrag des Auftraggebers genannten Preise gelten als Fixpreise. Zuschl\u00e4ge bzw. Aufwendungen, Kosten (welcher Art auch immer) werden nicht anerkannt.<\/p>\n<p>\u200b[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>25. Entladung gem\u00e4\u00df Frachtbrief\/Transportauftrag<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Die Entladung der Ware darf nur an der im Transportauftrag\/Frachtbrief angegebenen Empf\u00e4nger-Adresse oder Anlieferadresse erfolgen. \u00c4nderungen d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch den Auftraggeber vorgenommen werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Wenn die Angaben im Frachtbrief vom Transportauftrag abweichen, muss dies vor Ausf\u00fchrung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>26. Ladetermine, Lieferfristen<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der gegenst\u00e4ndliche Transportauftrag ist bindend, wenn nicht innerhalb einer Stunde ab Eingang beim Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgt. Der Auftragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbarten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Bei Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene und vom tats\u00e4chlichen Schaden unabh\u00e4ngige Konventionalstrafe in H\u00f6he von 80 % der Fracht (verschuldensunabh\u00e4ngig) f\u00e4llig. F\u00fcr das versp\u00e4tete Eintreffen am Beladeort wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe von \u20ac 100,-\/Std f\u00e4llig. Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatz bleibt in beiden F\u00e4llen unber\u00fchrt. Entladetermine gelten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR. Die Be- und Entladetermine sind absolute Fixtermine. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristen hat. Bei Verz\u00f6gerungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach so berechtigt dies den Auftraggeber zu einem Abzug in H\u00f6he von 30% der Fracht.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen Lieferfristverzug wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe von \u20ac 100,-\/Std f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Ein dar\u00fcber hinausgehender Schadenersatz bleibt davon unber\u00fchrt. Des Weiteren wird bei einem Lieferverzug eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 75,- f\u00e4llig. Der Auftragnehmer hat vor \u00dcbernahme des Transportauftrages zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Lieferfrist eingehalten werden kann. Sollten sich Be- und\/oder Entladeort \u00e4ndern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den ge\u00e4nderten Transportauftrag durchzuf\u00fchren, der Frachtpreis wird dem entsprechend angemessen in der H\u00f6he angepasst.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>27. Verj\u00e4hrung<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabh\u00e4ngig vom Grad des Verschuldens, verj\u00e4hren binnen 6 Monaten.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Der Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist beginnt in allen F\u00e4llen mit dem Zeitpunkt der Erteilung des jeweiligen Transportauftrages.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>28. Vertragssprache<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Vertragssprache ist sowohl Deutsch als auch Englisch.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Bei Auslegungsschwierigkeiten, Unklarheiten und Widerspr\u00fcchen, ist die deutsche Sprache ma\u00dfgebend.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>29. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt \u00f6sterreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. F\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen den Streitparteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschlie\u00dflich von Streitigkeiten \u00fcber den wirksamen Bestand dieser Vereinbarung, wird die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes f\u00fcr A-5211 Lengau vereinbart. Vertragssprache ist sowohl Deutsch als auch Englisch.<\/p>\n<p>Diese Vereinbarung ist auch ohne Best\u00e4tigung g\u00fcltig![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row full_width=\u00bbstretch_row_content_no_spaces\u00bb][vc_column]<div id=\"\" class=\"trapp-space trapp-space-154516593869ff5a44e227c \"><\/div><style>.trapp-space-154516593869ff5a44e227c{height:70px;}@media (max-width: 1200px){.trapp-space-154516593869ff5a44e227c{height:60px;}}@media (max-width: 767px){.trapp-space-154516593869ff5a44e227c{height:50px;}}<\/style>[\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] 1. G\u00fcltigkeit [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=\u00bb1\/2&#8243;][vc_column_text]Diese Bedingungen, in welche unter www.trappsped.at\/agb-auftraggeber jederzeit eingesehen werden kann gelten ausschlie\u00dflich dann, wenn die TRAPP Spedition GmbH, im Folgenden \u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eAG\u201c genannt, Speditions- und Frachtauftr\u00e4ge an den Auftragnehmer \u201eAN\u201c erteilt. Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbest\u00e4tigung bindend. 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